
"Nur weiß anstreichen", heißt es in vielen Mietverträgen. Diese Klausel in Mietverträgen ist seit gestern unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof gestern in einem Urteil in Karlsruhe entschieden.
Demnach dürfen Mieter die Farbe für Wände, Türen und Fenster frei wählen. Auch beim Auszug. Mehr noch: Wegen der unzulässigen Farbvorgabe der Vermieterin ist die Mieterin im vorliegenden Fall auch nicht mehr zu anderen Schönheitsreparaturen wie Tapezieren verpflichtet. Denn Schönheitsreparaturen seien eine "einheitliche Rechtspflicht, die sich nicht aufspalten lässt", so die Begründung der Obersten Richter.
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