Artikelinhalt
- Die sind nötig: Gute Gründe fürs Baum fällen
- Wann darf man einen Baum fällen - und wann nicht?
- Selbst fällen oder einen professionellen Baumfäller beauftragen?
- Wenn Profis Bäume fällen - mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
- Einen Baum in Eigenregie fällen - Schritt für Schritt
- Nach dem Fällen - Baumstumpf entfernen oder verrotten lassen
Ohne Bäume wäre der Garten nur halb so grün. Die unterschiedlichen Baum-Arten schaffen Struktur auf dem Grundstück, sorgen für saubere Luft, bieten Tieren Nahrung, spenden Schatten, liefern jeweils im Herbst mit ihrem Laub eine organische Schutzschicht, die den Boden gegen Frost und Trockenheit schützt. Besonders in größeren Städten haben Bäume die beschriebene ökologische, aber auch eine mikroklimatische Bedeutung. Damit also der Baumbestand auf privaten Grundstücken erhalten bleibt, haben alle deutschen Kommunen und Kreise Baumschutzverordnungen erlassen. Sie regeln unter anderem auch, unter welchen Bedingungen ein Baum auf einem Privatgrundstück gefällt werden darf.

Das Alter des Baums und seine damit einhergehende Größe spielen darin eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Jahreszeit während eines möglichen Fälldatums und -ganz wichtig - die Baumsorte. Achtung: Verstöße gegen die Baumschutzverordnung werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Eigenmächtiges Tatsachen schaffen ist in Sachen Baum fällen somit nicht zu empfehlen.
Die sind nötig: Gute Gründe fürs Baum fällen
Kiefern, die in den Himmel wachsen, eine Birke, die dem benachbarten Wohnhaus bedrohlich nah kommt, Douglasien, die den neuen Besitzer des Grundstücks schon seit dem Kauf desselben störten oder einem Bauvorhaben im Weg stehen - Gründe, einen Baum zu fällen gibt es viele. Ob diese jeweils in ausreichendem Maße begründet dargelegt werden können, entscheidet oftmals, ob dem Antrag durch die zuständige Kommune gefolgt und eine Fällgenehmigung erteilt wird. Wie und wann gefällt werden darf, ist je nach Bundesland und oft auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt.
Als Faustregel gilt der Schutz durch die entsprechende Baumschutzverordnung für Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von etwa 60 bis 80 Zentimetern, gemessen in rund einem bis knapp eineinhalb Metern Höhe: Genaue Daten gibt's bei der entsprechenden Fachbehörde in der Verwaltung Ihrer Kommune. Manche Städte, Kommunen und Landkreise nehmen Nadelbäume generell aus. Obstbäume fallen in keinem Fall unter die Baumschutzsatzungen. Ebenso Heckenpflanzen. Achtung bei Walnussbäumen: Diese gelten als Laub- nicht aber als Obstgehölze und sind somit geschützt.
Steht der Baum direkt auf der Grundstücksgrenze, ist eine Abstimmung mit dem Nachbarn über das Schicksal des Baums unabdingbar. Dieser gilt nämlich oftmals als Grenzbaum und zählt damit vor dem Gesetz zum Eigentum beider Parteien. Das jeweils geltende Nachbarrecht der Kommune regelt die Besitzverhältnisse ebenso wie Laub und Schattenwurf in Nachbars Garten. Allerdings: Nicht jede Kommune hat ein Nachbarrechtsgesetz. Ein Beispiel? Hamburg kommt ohne aus und vertraut darauf, dass hanseatische Grundstücksbesitzer strittige Fälle ohne Hilfe von Paragrafen regeln.

Wann darf man einen Baum fällen - und wann nicht?
Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen in aller Regel strikt verboten. Dann schützt das Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) nistende Vögel. Ausnahmegenehmigungen werden erteilt, wenn Gefahr im Verzug ist. Also Bäume nach Stürmen umzukippen drohen, generell morsch sind oder sich Totholz in den Kronen von Laubbäumen gesammelt hat. Auch Bauvorhaben sind Gründe für eine Genehmigung außerhalb der üblichen Fäll-Monate.
Zusatztipp: Wer zwischen November und Ende Januar fällt, gewinnt Brennholz, welches schneller zum Heizen zur Verfügung steht. Jetzt enthält das Holz durch den Frost weniger Wasser und trocknet daher schneller.

Selbst fällen oder einen professionellen Baumfäller beauftragen?
Hohe und/oder ausladende Bäume, solche, deren Fall-Winkel sich nicht sicher vorraussagen lässt oder die in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern, Straßen, Stromleitungen oder ähnlichen "Hindernissen" befinden, sollten von spezialisierten Baumpflegern gefällt werden. Alles andere wäre lebensgefährlich.
Gut ausgebildete Fachleute sind in der Lage, beispielsweise per Seilklettertechnik oder mit Hilfe einer Hebebühne, Baumkronen von der Spitze her abzutragen und auch hohe Bäume gefahrlos zu fällen.
Auf Wunsch übernehmen Fachunternehmen auch die Kommunikation mit der zuständigen Behörde, holen dort die nötige Fällgenehmigung ein und entsorgen nach dem Fäll-Termin geschredderte Äste oder kümmern sich um die Weiterverarbeitung des Brennholzes für den Kamin.
Vor dem Fällen ist meist ein Ortstermin von Nöten. Experten sprechen hier von der so genannten Baumansprache. Gemeint ist, eine gründliche Einschätzung von Aufwand und Gefahrenquellen am Ort des Geschehens. Lassen Sie sich nach der Baumansprache einen Kostenvoranschlag erstellen und achten Sie genau darauf, welche Leistungen inklusive sind. Beispielsweise, ob die Fachleute Ihnen den Stamm zu Brennholz verarbeiten oder die Entfernung des Baumstumpfs im Preis inbegriffen ist.

Wenn Profis Bäume fällen - mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Zur Orientierung: Eine Fällgenehmigung kostet bei den meisten Kommunen zwischen 50 und 150 Euro. Das Fällen beziehungsweise Abtragen eines mittelgroßen Baumes gibt es zu Preisen zwischen 500 und 800 Euro brutto. Die Kosten können allerdings je nach Region und Unternehmen, Jahreszeit und äußeren Umständen stark voneinander abweichen.
Einen Baum in Eigenregie fällen - Schritt für Schritt

Mal angenommen, ihr Baum ist maximal mittelgroß, misst also nicht mehr als fünf Meter von der Basis bis zu Spitze. Er steht frei von etwaigen Hindernissen auf ihrem Grundstück. Die benötigte Genehmigung haben Sie vorliegen. Ebenso Motorsäge, Schutzausrüstung wie Helm mit Visier, Handschuhe, Schnittschutzhose und feste Schuhe. Dazu trauen Sie sich das Projekt "Baum fällen" zu und haben mindestens einen Helfer vor Ort.

Nach dem Fällen - Baumstumpf entfernen oder verrotten lassen
Sind die Sägearbeiten geschafft, der Stamm zu Brennholz verarbeitet bleibt - ein Baumstumpf. Ob Sie diesen in den folgenden Monaten und Jahren als Ärgernis empfinden, ignorieren oder sogar hübsch bepflanzt als eine Art fest installierten Blumenkübel betrachten möchten, ist Geschmackssache. Es kann allerdings bis zu zehn Jahre dauern, bis ein kapitaler Baumstumpf verrottet und in leicht zerlegbare Einzelteile zerfällt.
Sollten Sie den Stumpf entfernen, sind propagierte "Hausmittel", nämlich den Stumpen anzuboren und mit Salz, Benzin oder Grillanzünder auszubrennen, nicht zu empfehlen. Die Gefahren sind unabschätzbar und die Umweltbelastung hoch.
Wer einen Baumstumpf ein für alle Mal entfernen will, muss ihn schweißtreibend ausgraben oder per Baumstumpffräse, auch Stubbenfräse genannt, abtragen. Letztere lässt sich stundenweise ausleihen. Wer etwas Geld in die Hand nimmt, bekommt eine Fachfirma zur Fräse, die den Baumstumpf entfernt und das geschredderte Material gleich fachgerecht entsorgt, beziehungsweise kompostiert.