Im gewerblichen Bereich sind Bodenfliesen der Bewertungsgruppen R9, R10, R11, R12 und R13 vorgeschrieben. Darunter ist zu verstehen, dass die Fliesen auch bei einem Neigungswinkel (Gefälle) von 3-10° (R9), 10-19° (R10), 19-27° (R11), 27-35° (R12) und über 35° (R13) einen geringen, normalen, erhöhten, großen oder sogar sehr großen Haftreibwert haben, also je nach Einsatzgebiet trittsicher sind.
Trittsicherheits-Bewertungsgruppen im Barfußbereich
Nassbelastete Barfußbereiche sind vom Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV) entsprechend der Gefahr des Ausrutschens in drei Bewertungsgruppen eingeteilt.
Bewertungsgruppe A (Mindestneigungswinkel 12°): weitgehend trockene Barfußgänge, Umkleideräume, weitgehend trockene Sauna- und Ruhebereiche usw. müssen mit Fliesen der Bewertungsgruppe A ausgestattet sein.
Bewertungsgruppe B (Mindestneigungswinkel 18°): ist anzuwenden bei weitgehend nassen Barfußgängen, für Beckenböden verschiedenster Art und für Planschbecken
Bewertungsgruppe C (Mindestneigungswinkel 24°) ist Vorschrift bei ins Wasser führenden Treppen oder so genannten Durchschreitebecken.