Wo man erfährt, ob der Kaminofen noch den neuen Abgasnormen entspricht - Bild 7
Seit die 2. Stufe der 1. BImSchV (Bundes-Immissions-Schutzverordnung) Anfang 2015 in Kraft getreten ist, fürchten Kamin- und Ofenbesitzer, dass sie bei einem offiziellen Feinstoffalarm einem Feuerverbot unterliegen. Betroffen sind insbesondere der Stuttgarter Großraum aber auch andere Städte und Gemeinden, die regelmäßig von zu hohen Feinstaubkonzentrationen bedroht sind (eher süddeutsche Regionen). Nun gilt, dass bei Feinstaubalarm nur Feuerstätten den Betrieb einstellen müssen, die vor dem 1.1.15 installiert wurden, die die 1. Stufe der BImSchV nicht erfüllen oder noch nicht nachgerüstet wurden (Öfen, die nicht nachrüstbar sind, müssen ohnehin stillgelegt werden). Um den Status seines Ofens zu ermitteln, findet man im Internetportal ratgeber-ofen.de des HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Kühltechnik) unter Menüpunkt “Service“ (oben rechts) eine Datenbank mit ca. 5.000 Öfen. Unter den Geräteeigenschaften sind alle technischen Daten erfasst und aufgeführt, bis wann der Ofen noch zugelassen ist bzw. welches Baujahr welche Norm erfüllt etc. Beruhigt sein können alle, die sich ab Januar 2015 eine Feuerstätte angeschafft haben: Ihr Ofen oder Kamin verbrennt so sauber, dass er von allen Restriktionen befreit ist.
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