Wann ein Makler auf seine Provision verzichten muss
Käufer einer Immobilie brauchen keine Maklerprovision zu zahlen, wenn der Vertrag außerhalb von dessen Geschäftsräumen und ohne Widerrufsbelehrung zustande kam. Bei zwei Fällen wies das BGH die Klagen auf Provisionszahlung nach erfolgreichem Abschluss des Grundstückkaufvertrages ab. Denn: Per Mail abgeschlossene Verträge gelten als Fernabsatzverträge, und bei denen muss auf eine 14-tägige Widerrufsfrist hingewiesen werden.
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