
Eine Mietwohnung renovieren – so vermeidet man Schwierigkeiten und Streit
Häufig haben Eigentümer:innen gar nichts dagegen, wenn Mieter:innen selbst die Wohnung modernisieren und dabei über die Verschönerungs- und Instandshaltungsmaßnahmen hinausgehen, zu denen sie per Mietvertrag ohnehin verpflichtet sind. Ein modernisiertes Badezimmer oder ein abgeschliffener Dielenboden sind Investitionen in die Substanz und kommen somit auch dem Vermieter:in zugute (was nicht heißt, dass er oder sie diese gestatten muss). Es lohnt sich daher, im Zweifelsfall einfach zu fragen – oft übernehmen die Eigentümer:innen der Mietwohnung sogar einen Teil der Kosten oder finanzieren das Material, wenn sich der Mieter oder die Mieterin sich um die Umsetzung kümmert und die Mietwohnung in Eigenregie renoviert.
Sinn ergibt so ein Deal natürlich nur dann, wenn absehbar ist, dass das Mietverhältnis noch ein paar Jahre Bestand haben wird. Auch bei kleineren Maßnahmen, die eigentlich rechtlich zulässig, aber nicht alltäglich sind (Laminat verlegen, Stuckleisten in der Mietwohnung installieren, ein Hochbett auf einer Hochebene einbauen), sollte man lieber einmal häufiger als weniger das Gespräch mit den Vermieter:innen suchen – das gibt Sicherheit und spart den Verweis auf Paragrafen, sollte es doch mal Zwist um zulässige Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung geben.
Absprachen über Renovierungen der Mietwohnung lieber schriftlich festhalten
Apropos Zwist: Noch besser als reden ist schreiben. Jede Vereinbarung mit dem Vermieter sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, formlos per E-Mail genügt. Das gilt für die grundsätzliche Zustimmung zur Maßnahme ebenso wie für eine eventuelle Beteiligung an den Kosten und die Frage, ob die Veränderung an der Mietwohnung beim Auszug bleiben darf oder rückgängig gemacht werden muss. Um Ärger beim Auszug zu vermeiden, sollte man den Zustand der Mietwohnung beim Einzug in jedem Fall mit Protokoll und Fotos festhalten – selbst wenn man keine Veränderungen plant.Hier gibt's InfosHilfe in konkreten Fällen bieten der Deutsche Mieterbund und die Mietervereine in den Bundesländern für ihre Mitglieder.
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