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Wohn-Riester fürs Fertighaus

Auch beim Fertighaus fördert der Staat den Bau. Das senkt nicht nur die Finanzierungskosten, sondern macht das Haus auch früher schuldenfrei. Die Auswahl reicht von Wohn-Riester bis zu KFW-Programmen. Interview mit BHW-Expertin Angelika Sosnowski.
Wohn-Riester fürs Fertighaus
© shutterstock.com

SCHÖNER WOHNEN: Seit die Eigenheimzulage gestrichen wurde, sind Baugenehmigungen drastisch zurückgegangen. Kommt der Wohn-Riester an die einstige Zulage heran?

BHW: Ja, mit dem Wohn-Riester gibt es wieder eine attraktive Förderung der Wohneigentumsbildung. Die hohen Zulagen für Ehepartner und Kinder sind ein Ersatz für die Eigenheimzulage. Jeder kann die Förderung bekommen, es gibt keine Einkommensgrenzen. Beispiel: Ein Ehepaar mit Kind (ab 2008 geboren) kann dank Grund- und Kinderzulagen circa 16.000 Euro staatliche Riester-Förderung einstreichen (siehe Tabelle unten).

Wenn ich meine private Altersvorsorge mit dem Kauf einer Immobilie oder dem Bau eines Hauses verbinden will – also "wohn-riestern" will – wie geht das?

Ich spreche den Spezialisten der Bausparkasse an – den Berater für Wohn-Riester-Verträge. Der hält Angebote bereit, egal ob die Förderung für eine sofortige Finanzierung, zum Vorsparen für eine zukünftige Immobilie oder zur Entschuldung bei Renteneintritt genutzt werden soll.

Was ist der Unterschied zwischen Wohn-Riester-Bausparvertrag und -Darlehen?

Das Wohn-Riester-Darlehen wird bei der Hausbank aufgenommen, wenn der Kauf oder der Neubau einer Immobilie finanziert werden soll. Die Tilgungsleistungen dieses Darlehens werden gefördert. Der Wohn-Riester-Bausparvertrag jedoch kann schon vor Finanzierungsbedarf abgeschlossen werden. Der Staat fördert die Sparleistungen. Bei Zuteilung des Bausparvertrages kann man diesen dann zum Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie verwenden. Ab dann wird die Tilgungsleistung gefördert.

Wer ist denn am besten mit dem Wohn-Riester beraten? Gibt es ein Alter, ab dem er sich einfach nicht mehr lohnt?

Der Wohn-Riester ist für jeden geeignet, der zum berechtigten Personenkreis gehört, also rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Beamter, Richter oder Soldat und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Auch für Ältere kann sich der Wohn-Riester durchaus lohnen. Nur Selbstständige haben einen bloß eingeschränkten Anspruch.

Brauche ich eigentlich einen Steuerberater für die alljährliche Bezuschussung?

Sie unterschreiben bei Abschluss eine Dauerzulagenvollmacht. Damit ermächtigen Sie die Bausparkasse, alle Anträge zu stellen und die nötigen Bescheinigungen abzugeben. Nur Änderungen in der persönlichen Situation wie die Geburt eines Kindes sind mitzuteilen.

Was geschieht, wenn ich mit Wohn-Riester-Hilfe eine Eigentumswohnung erworben und bewohnt habe, sie dann aber irgendwann verkaufen will?

Sie haben vier Jahre Zeit, ein neues Objekt zu suchen und die Förderung darauf zu übertragen. Finden Sie keines, müssen die Zulagen zurückgezahlt werden, beziehungsweise es erfolgt eine Nachversteuerung der geförderten Beträge. Alternativ kann das geförderte Kapital auf ein anderes Riester-Produkt wie die Riester-Rente eingezahlt werden.

Kann ich den Wohn-Riester eigentlich wie ein Konto betrachten, auf das ich immer mal wieder Geld einzahlen beziehungsweise mit dem ich ein Darlehen tilgen kann?

Nicht ganz – es handelt sich um ein Bausparkonto, auf das im Rahmen geltender Bedingungen Sonderzahlungen oder -tilgungen geleistet werden können.

Wobei kann der Wohn-Riester eingesetzt werden? Man kann ja nicht damit renovieren, oder?

Wohn-Riester-Bausparverträge können zum Bau oder zum Kauf einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden. Bei Renteneintritt ist außerdem die Entschuldung der selbst genutzten Immobilie oder die Verrentung des geförderten Kapitals möglich. Modernisierungsmaßnahmen werden allerdings nicht gefördert.

Was passiert, wenn ich arbeitslos oder erwerbsunfähig werde? Kann ich auch vor dem Renteneintritt meine eingezahlten (und verzinsten) Gelder zurückbekommen?

Bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit kann der Vertrag ruhen. Die Sparrate kann aber auch den aktuellen Möglichkeiten angepasst werden. Vor Rentenbeginn kann allerdings nur mit Rückzahlung der Förderung über das Kapital verfügt werden.

Ob bauen, kaufen oder sparen: Wohn-Riester hilft

Als einziges Vorsorge-Produkt wird der Wohn-Riester sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase gefördert. Die Förderung hilft doppelt: Sie unterstützt das Ansparen und senkt später die Finanzierungslast. Es gelten keine Einkommensgrenzen, deshalb profitieren Bausparer über Jahrzehnte. Die Modellrechnung zeigt, wie wirkungsvoll der Wohn-Riester die Belastungen senkt und die Tilgung verkürzt: Mit den staatlichen Zulagen werden allein circa 16 Prozent des gesamten Darlehens getilgt. Das geförderte Darlehen ist circa sieben Jahre früher getilgt als eine Hypothek ohne Zulagen. Die Gesamtfinanzierungskosten reduzieren sich um circa 43.000 Euro.

Modellrechnung für Wohn-Riester:
Finanzierungssumme (Zins 5,5 % nom.): 100.000 Euro
Tilgung 1 % p.a. (Eigenbeitrag): 1.000 Euro
Grundzulage Ehemann (p.a.): 154 Euro
Grundzulage Ehefrau (p.a.): 154 Euro
Kinderzulage (p.a., für 25 Jahre): 300 Euro
Zulagenförderung p.a. insgesamt: 608 Euro
Förderung gesamt (27,5 Jahre) = ca. 16.000 Euro

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