Schreibtisch auf doppelter Raumhöhe
Der ursprüngliche Wunsch, ein dreistöckiges Haus mit Dachterrasse zu bauen, ließ sich nicht umsetzen, da die Bauordnung vier Geschossflächen vorsah – das Gebäude sollte sich an der Höhe der Brandschutzmauer orientieren. Der Kompromiss, den Architekt und Brandschutzbeauftragte fanden: Im dritten Obergeschoss wurde kein bewohnbarer Raum eingeplant, sondern ein Galeriegeschoss mit einem Schreibtischplatz in Nussbaumfurnier und Zugang zur Dachterrasse.
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