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Hallo,
als Wohnungsbewohner wunderte ich mich gestern in einem Gespräch. Da hieß es, dass man als Hausbesitzer immer den rechten Gartenzaun von seinem Grundstück zu bezahlen hätte. Stimmt das wirklich? Und was ist mit dem Zaun zur Straße hin oder nach hinten zu einem Feld? |
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Hallo..
Habe mich deswegen auch mal schlau gemacht, da wir zur Zeit mit dem selben Problem zu kämpfen haben. Hier mal ein Link als Antwort: http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5820021111170061258 Ab § 32 Einfriedung geht es los. Denke da wirst du deine Antworten finden ![]() |
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