Altbau und Altbauten
Am Altbau schätzen wir vor allem die hohen Decken, den Stuck und die - sofern noch vorhanden - Holzdielen oder den Parkettboden.
Was als Altbau zu bezeichnen ist, hängt von der Epoche ab, in der das Gebäude erbaut worden ist. In Deutschland wird die Bauweise "Altbau" seit 1949 nicht mehr angewandt. Mit der Einführung neuer Materialien und Werkstoffe im Hausbau wurde die Ära des Neubaus eingeläutet. Altbauten sind aber nach wie vor beliebt und nachgefragt.Charakteristisch für den Altbau als Mietshaus sind die typischen Mauerwerkswände, Holzbalkendecken und Kastenfenster. Auch die lichten Decken, die teilweise höher als drei Meter sind, stellen ein Kriterium für einen Altbau dar. Da zum Zeitpunkt ihrer Erbauung andere Richtlinien galten, fallen Altbauten unter den Bestandsschutz der Bauordnung. Somit sind diejenigen gesetzlichen Bestimmungen gültig, die beim Bau des Wohngebäudes geltendes Recht waren. Wird ein Altbau saniert oder umgebaut, müssen teilweise neuere Bestimmungen eingehalten werden.
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Zur Hellhörigkeit aufgrund zu dünner Wände gesellt sich im Altbau oftmals ein Knarren der Dielen oder des Parkettbodens. Schadhafte oder durchgetretene Bodenbeläge lassen sich in Altbauten nur mühsam reparieren oder ersetzten. Auch die Entfernung der im Altbau üblichen Brandschutzmittel wie beispielsweise Ochsenblut kann mühselig und zeitraubend sein. Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Entscheidung für eine Altbauwohnung ist die Sicherheit. Die meist dünnen Wände in den Treppenhäusern von Altbauten garantieren keinen ausreichenden Schutz vor Bränden.
Wer eine Wohnung in einem Altbau erwerben möchte, sollte unbedingt einen Baufachmann zu Rate ziehen, da viele Probleme bei Altbauten auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Die einzelnen Komponenten, aus denen der Altbau besteht, müssen erfasst und bewertet werden, um eventuell anfallende Instandsetzungsarbeiten vorherbestimmen und kalkulieren zu können. Hat der Altbau eine fehlerhafte Statik, müssen tragende Teile entsprechend nachgebessert werden, um die Standfestigkeit des Gebäudes zu garantieren.





